Unsere Leistungen

Jahresabschluss & Buchhaltung

Zentraler Bestandteil und die Grundlage der Bemessung von Steuern sind die laufende Buchhaltung sowie der Jahresabschluss. Darüber hinaus ist der Jahresabschluss eine wichtige Informationsgrundlage für Gläubiger und Investoren sowie Erfolgskontrolle für das eigene unternehmerische Handeln.

Unabhängig davon, ob Sie freiberuflich oder gewerblich tätig sind und welche Rechtsform Ihr Unternehmen hat, bieten wir Ihnen eine professionelle Abwicklung Ihrer Buchführung durch qualifizierte Buchhalter und Steuerfachangestellte bis zur Aufstellung Ihres Jahresabschlusses und Erstellung aller unternehmensbezogenen Steuererklärungen und Steueranmeldungen durch Steuerberater an.

Falls Sie Interesse an der Übernahme Ihrer Buchhaltung und Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse und Steuererklärungen durch uns haben, stehen wir Ihnen für ein informatives Gespräch gerne zur Verfügung. Dabei werden wir Sie sehr gerne auch über entstehende Kosten für Ihre Planungssicherheit informieren.

Steuerdeklaration

Auf Wunsch übernehmen wir für Sie gerne die Deklarationspflichten gegenüber der Finanzverwaltung. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um:

  • Einkommensteuererklärungen
  • Gewerbesteuererklärungen
  • Körperschaftsteuererklärungen
  • Umsatzsteuervoranmeldungen und
  • Umsatzsteuerjahreserklärungen
  • Gesonderte und einheitliche
  • Feststellungserklärungen
  • Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen.

Im Zuge des Bürokratieabbaus auf Seiten der Finanzverwaltung wird zunehmend die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen vorgeschrieben und stetig ausgeweitet. Werden Ihre Steuererklärungen durch uns erstellt, reicht es aus, wenn Sie uns die relevanten Unterlagen und Belege einreichen. Die elektronische Übermittlung an die Finanzverwaltung übernehmen selbstverständlich wir für Sie.

Gemeinnützigkeit

Ziel der Gemeinnützigkeit ist, die Allgemeinheit selbstlos zu fördern. Wird eine Organisation als gemeinnützig eingestuft, bringt das steuerliche Vorteile, aber auch spezielle Anforderungen mit sich. Das Besteuerungsrecht ist komplex und bestimmt von zahlreichen Besonderheiten. Viele neue Regelungen müssen berücksichtigt werden: Sponsoring, Spendenrecht, Nachweispflicht zur Gemeinnützigkeit, Haftung der Vorstände – um nur einige zu nennen.

Als kompetente und erfahrene Ansprechpartner beraten wir Sie rund um das Thema der Gemeinnützigkeit. Mit unserem Spezialwissen unterstützen wir Sie in folgenden Bereichen:

  • Errichtung einer gemeinnützigen Gesellschaft (Verein, Stiftung, gGmbH)
  • Erstellung eines Gesamtkonzeptes
  • Nutzung der gemeinnützigen Gesellschaft als Instrument der Unternehmensnachfolge
  • Anerkennung der Gemeinnützigkeit
  • Frühzeitige Identifizierung von Pflichtverletzungen gegen das Gemeinnützigkeitsrecht und Unterbreitung von Lösungsvorschlägen
  • Digitale Buchführung und Jahresabschlusserstellung unter Berücksichtigung des Spezialkontenrahmens
  • Steuerdeklaration und sonstige Beratungen

Wir unterstützen Sie, bei den zahlreichen Regelungen und Vorgaben den Überblick zu behalten.

Gestaltungsberatung

Die steuerliche Belastung sollte nicht die alleinige Grundlage Ihrer unternehmerischen Dispositionen bilden. Dennoch sollte Sie bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.

Neben der laufenden steuerlichen Beratung bieten wir Ihnen insbesondere auch die folgenden Leistungen an:

  • Auswahl der für Ihre Vorhaben optimalen Gesellschaftsform
  • Steuer- und handelsrechtliche Begleitung von Unternehmenskäufen und – verkäufen
  • Steueroptimierte Nachfolgeberatung
  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Finanzbehörden
  • Steuerliche Begleitung bei Betriebsprüfungen
  • Sachverständigengutachten in steuer- und handelsrechtlichen Fragen
  • Vermögensplanung
  • Private und berufliche Finanzplanung unter Berücksichtigung der Lebensplanung
  • Wirtschaftlichkeitsprüfungen von Investitionen
  • Wahl der optimalen Finanzierungsform
  • Teilnahme an Bankengesprächen
  • Untersuchungen bzgl. Rating von Banken
  • Branchenvergleiche und Branchenanalysen

Wir verfügen über enge und langjährige Beziehungen zu Rechtsanwälten mit verschiedenen Beratungsschwerpunkten sowie zu Experten auf den Gebieten Versicherungen und Finanzen. Als Mandanten können Sie bei uns selbstverständlich auch auf diese Fachkompetenzen zugreifen.

Existenzgründung

Als Existenzgründer stehen Sie vor zahlreichen Fragen und wichtigen wegweisenden Entscheidungen. Sie werden vertragliche Bindungen mit Geschäftspartnern, Kunden, Lieferanten und schließlich auch mit Mitarbeitern eingehen. Auf diesem Weg möchten wir Sie unterstützen und Ihnen die benötigten Informationen und Empfehlungen geben, mit denen Sie Ihr unternehmerisches Vorhaben erfolgreich umsetzen und Ihre Risiken minimieren. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre individuelle private Situation, weil wir einen ausschließlichen Blick auf die unternehmerische Initiative für nicht ausreichend erachten.

Zu unseren Beratungsleistungen gehören:

  • Erstberatung zu Steuern und Finanzen
  • Beratung zu Melde- und Eintragungspflichten
  • Wahl der optimalen Rechtsform
  • Erstellung von Businessplänen und Beantragung von Gründungszuschüssen
  • Wirtschaftlichkeitsrechnungen und Finanzplanungen
  • Wahl der Finanzierungsform unter Berücksichtigung von Existenzgründerprogrammen
  • Teilnahme an Bankengesprächen
  • Einrichtung der Finanzbuchhaltung

Pflegeeinrichtungen

In der Pflegebranche warten besondere Herausforderungen – auch in steuerlicher Hinsicht. Wir sind spezialisiert auf die Beratung von Pflegeeinrichtungen, wie beispielsweise ambulante Pflegedienste.

Die Pflegebuchführungsverordnung (PBV) erfordert eine passgenaue Buchhaltung und stellt auch im Rahmen der erforderlichen Kosten- und Leistungsrechnung hohe Anforderungen an die sozialen Einrichtungen. Gerne unterstützen wir Sie mit folgenden Leistungen:

  • Rechtsformwahl zur Minimierung der steuerlichen Belastung
  • Digitale Buchführung unter Berücksichtigung der Pflegebuchführungsverordnung unter Verwendung des Spezialkontenrahmens
  • Kosten- und Leistungsrechnung nach der Pflegebuchführungsverordnung
  • Erstellung des Jahresabschlusses oder der Gewinnermittlung
  • Durchführung eines Branchenvergleichs
  • Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Stundensatzkalkulation für Ihre Pflegeeinrichtung

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine erfolgsorientierte Strategie für Ihren Pflegedienst und Ihre Pflegeeinrichtung und bieten Ihnen eine passgenaue und umfassende Beratung.

Sprechen Sie uns an und profitieren Sie von unserer Erfahrung und Kompetenz in Sachen Pflegeeinrichtungen.

Steuer für Freiberufler

Freiberuflich Tätige, wie zum Beispiel Ärzte, Architekten und Künstler unterliegen teilweise anderen steuerlichen Regeln als Gewerbetreibende. Von grundsätzlicher Bedeutung ist damit die Abgrenzung und steuerliche Qualifikation der ausgeübten Tätigkeit.

Auf dem Gebiet der Beratung von freiberuflich tätigen Personen verfügen wir aufgrund langjähriger Erfahrungen über besondere Fachkompetenzen in steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Beratung.

Familienstiftungen

Die Familienstiftung ist die älteste Rechtsform, die es in Deutschland gibt. Es existieren momentan ca. 600 Familienstiftungen deutschlandweit. Man sollte sie nicht mit der gemeinnützigen Stiftung verwechseln. Die Familienstiftung ist dazu da, die Familie zu fördern und zwar ausschließlich diese.

Des Weiteren hat diese auch den Zweck, Vermögen der Familie steueroptimiert zu erhalten. Sie gehört niemanden, sondern existiert sobald sie durch das Regierungspräsidium eingetragen ist.

Die Ziele der Stiftung werden schriftlich durch den oder die Stifter fixiert. Es wird Vermögen an die Stiftung übertragen und diese kann durch die Erträge aus dem Vermögen nunmehr den Stifter und/oder die Kinder und Kindeskinder mit Geldbeträgen unterstützen.

Besonders interessant ist es, hier z.B. Gesellschaftsanteile zu übertragen. Dieser Übertrag ist normalerweise schenkung-/erbschaftsteuerfrei.

Auch erbrechtlichen Streitigkeiten der Abkömmlinge wird vorgebeugt, da das Vermögen nicht mehr ihnen gehört, sondern der Familienstiftung und diese keine Erben hat, sondern nur eine Satzung, aus der hervorgeht, wer mit welchen Beträgen unterstützt wird.

Dies ist nur ein grober Überblick. Bei Interesse sollten Sie sich bei uns melden, damit wir Ihre Fragen im Detail klären können.

Wirtschaftsprüfung

Im Bereich Wirtschaftsprüfung bieten wir folgende Leistungen an:

  • Prüfung von Einzel- und Konzernabschlüssen nach HGB und IFRS
  • Gründungsprüfung, Nachgründungsprüfung, Sachkapitalerhöhungsprüfung, Werthaltigkeitsprüfung
  • Prüfung von Umwandlungsvorgängen
  • Überschuldungsprüfung, Prüfung drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit
  • Sanierungsprüfung und Sanierungsgutachten
  • Prüfung gemäß § 16 MaBV
  • Geschäftsführungsprüfung nach § 53 HGrG
  • Prüfung von Abhängigkeitsberichten
  • Due Diligence beim Unternehmenskauf
  • Unternehmensbewertungen
  • Gutachten zu Themen aus den Bereichen der Rechnungslegung nach HGB und IFRS